AGB „Miet Your Seat“ GbR Anne Salber und Patrick Salber
Stand 01.01.2024
I. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der GbR Anne Salber und Patrick Salber (nachfolgend “Vermieter”), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der vom Vermieter auf seiner Website dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das auf der Website integrierte Kontaktforumal abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die Auswahl des gewünschten Mobiliars unter Angabe des gewünschten Mietzeitraums, getroffen hat, durch Klicken des Buttons „Anfrage senden“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Kontakformular enthaltenen Waren ab.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
Der Auftrag kommt durch den Eingang des vom Mieter unterschriebenen Angebotsdokuments bei der GbR Anne Salber und Patrick Salber zustande.
2.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.6 Die Weitervermietung / Untervermietung / Zweitverwertung der Verleihartikel ist untersagt. Wir behalten uns vor, den Mietpreis um den jeweiligen Mietpreis-Faktor zu erhöhen.
III. Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von vier Tagen (entspricht einer Mieteinheit). Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurück gegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zur Abholung zur Verfügung stellt, muss der Mieter den Vermieter spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden darauffolgenden Tag ist der Vermieter berechtigt
eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.
IV. Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
- Absage durch den Mieter bis zu 12 Monate vor der Veranstaltung = 50% des Auftragswertes
- Absage durch den Mieter bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung = 75% des Auftragswertes
- Absage durch den Mieter bis zu 1 Woche vor der Veranstaltung = 90% des Auftragswertes
- Absage durch den Mieter ab 6 Tagen vor der Veranstaltung = 100% des Auftragswertes
V. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
VI. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Vermieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten und sich auf eine Mieteinheit (4 Tage) beziehen.
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung vom Vermieter festgelegt und in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Gleiches gilt für Auf- und Abbaukosten, sofern vom Mieter gewünscht. Preisänderungen sind vorbehalten.
Die Zahlung erfolgt nach Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung per Überweisung auf das angegebene Konto des Vermieters. Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung in Höhe des Auftragswerts. Bitte den anfallenden Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf angegebenes Konto überweisen.
VII. Liefer- & Rückholung der Mietartikel
Lieferung der Ware durch den Vermieter erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands und frühestens 2 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung. Die Kosten berechnen sich durch Entfernung und Aufwand und werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
Eine Aufbau Leistung wird vom Vermieter nur geschuldet, wenn diese Verpflichtung bei Vertragsschluss schriftlich von dem Vermieter übernommen wurde. In diesem Fall hat der Mieter dafür zu sorgen, dass wir bzw. die hierzu beauftragten Service-Mitarbeiter Zutritt zum Aufstellungsort haben.
Nach Ende des Mietzeitraums sind die Mietartikel in dem Zustand, pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Datum, auf gleiche Weise zur Verfügung zu stellen, wie von uns geliefert (Stühle stapelweise bereitgestellt, Tische abgebaut und Tischbeine ordentlich verpackt).
Eine Abbau Leistung wird vom Vermieter nur geschuldet, wenn diese Verpflichtung bei Vertragsschluss schriftlich von dem Vermieter übernommen wurde. In diesem Fall hat der Mieter dafür zu sorgen, dass wir bzw. die hierzu beauftragten Service-Mitarbeiter Zutritt zum Aufstellungsort haben. Geben Sie die Mietartikel nicht rechtzeitig zurück, so wird der Mietpreis des jeweiligen Artikels pro Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
Liefer- und Abholzeiten sowie eventuelle Auf- und Abbauzeiten müssen durch den Mieter im Vorfeld mit der Lcoation geklärt und an den Vermieter kommuniziert werden. Sonderzeiten (20:00 – 07:00 Uhr) müssen hierbei berücksichtigt werden. Im Falle von Sonderzeiten fällt eine Nachtzuschlagpauschale von 150,00€ zzgl. gesetzl. MwSt. an.
VIII. Besondere Bedingungen für Auf-/Abbau Leistungen
Wird der Vermieter beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen am Ort der Veranstaltung auszuführen, so gilt hierfür das Folgende:
Der Vermieter erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
Der Vermieter wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, vor der Zustellung der Auftragsbestätigung mit dem Mieter in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten Leistungen abzuklären. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Vermieter beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat.
Sollte die Location nicht ebenerdig zugänglich sein und kein Aufzug zur Verfügung stehen, so fallen zusätzliche Aufwandskosten an. Diese werden im Nachgang nach Zeitaufwand zu 45,00€ zzgl. Gesetzl MwSt. berechnet.
IX. Reinigung
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Das Mietmobiliar darf ausschließlich mit einem leicht angefeuchteten Tuch abgerieben werden. Wachsflecken oder jede weitere Verunreinigung gelten als Beschädigung und werden dem Mieter im Nachgang in Rechnung gestellt.
X. Nutzung und Haftung durch den Mieter
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.
Bei der Übernahme der Artikel durch den Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden. Alle Reklamationen, die später als 24 Stunden nach Erhalt der Artikel, beim Vermieter eintreffen, können nicht mehr angenommen oder berücksichtigt werden. Fehlende oder beschädigte Mietartikel werden dem Mieter zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.
XI. Mängelhaftung (Gewährleistung)
Die Mängelhaftung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler der Vermieter sofort zu melden. Alle Reklamationen, die später als 24 Stunden nach Erhalt der Artikel, beim Vermieter eintreffen, können nicht mehr angenommen oder berücksichtigt werden.
XII. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
12.3. Mündliche Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anlagen werden nicht getroffen, es sei denn solche Vereinbarungen sind nach vorliegendem Vertrag vorgesehen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Vereinbarung in mindestens Textform, es sei denn, im vorliegenden Vertrag ist dies anders geregelt.